Polterrückseite als Standard für fotooptische Vermessung aufgenommen

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Der Ständige Ausschuss RVR der Plattform Forst & Holz hat bei einer Sitzung am 12. Oktober 2023 die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland beschlossen. Diese Änderungen sind seit dem 01. Dezember 2023 gültig und wurden in der 5. Auflage der RVR veröffentlicht. Damit wird die Verwendung von fotooptischen Messgeräten als präzises und zuverlässiges Messverfahren im Rohholzhandel ermöglicht.

Rohholzhandel: Fotooptische Vermessung wird eingeführt

Der Vorsitzende des StA RVR, Prof. Tobias Cremer, erklärt, dass die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel eine Antwort auf die zunehmende Verwendung dieser Messgeräte in Deutschland ist. Die Anpassung der Regelungen ist notwendig, um den aktuellen Anforderungen der Branche gerecht zu werden und eine präzise und verlässliche Messung von Holzpoltern zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit der Branchenpartner im Ständigen Ausschuss (StA) RVR zeichnet sich durch eine große Sachlichkeit und eine hohe Kompromissbereitschaft aus. Durch diese positive Arbeitsatmosphäre konnten die Details der gemeinsamen Regelungen für die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in den Rohholzhandel in Deutschland auf eine ausgewogene und faire Weise gestaltet werden.

Anwendung der fotooptischen Vermessung in der RVR beschränkt

Die Zulassung der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern für Abrechnungszwecke in der RVR ist gesetzlich auf die Verwendung von konformitätsbewerteten und geeichten Messsystemen beschränkt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Messungen präzise und verlässlich sind und den Anforderungen an die Abrechnung entsprechen.

Erweiterte Maßeinheiten ermöglichen fotooptische Vermessung im Rohholzhandel

Im Zuge der Aktualisierung der empfohlenen Maßeinheiten im Rohholzhandel wurde beschlossen, das „Raummeter mit Rinde“ (Rm m.R.) auf alle Rohholzsortimente auszuweiten. Dadurch ist es nun möglich, auch Stammholz-Abschnitte mit Hilfe der fotooptischen Vermessung zu vermessen. Diese Neuerung ermöglicht eine genaue und transparente Volumenbestimmung im Rohholzhandel.

Die Reihenfolge der aufgelisteten Messverfahren in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel spiegelt eine klare Priorisierung der Anwendungsempfehlung wider. Die Platzierung der Werksvermessung an erster Stelle deutet auf das starke Interesse der Rohholzanbieter hin, dieses etablierte Verfahren zur Ermittlung des abrechnungsrelevanten Volumens weiterhin zu nutzen. Diese Priorisierung stellt sicher, dass eine präzise und zuverlässige Messung erfolgt.

Verfahrensanweisung: Polterrückseite als Standard für zuverlässige Vermessung

Um verlässliche und genaue Messungen zu ermöglichen, wurde die Vermessung der Polterrückseite als Standard in die Verfahrensanweisung aufgenommen. Sollte die fotooptische Vermessung nicht durchführbar sein, kann auf das Sektionsraummaßverfahren zurückgegriffen werden. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite eines Holzpolters berücksichtigt werden, um somit korrekte und zuverlässige Messergebnisse zu erzielen.

Es wurde erneut betont, wie wichtig es ist, die Rückseite von Holzpoltern zu vermessen, um mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Polters zu berücksichtigen und genaue Messergebnisse zu erzielen.

Einheitliche Vereinbarung für Mindestpoltergröße bei fotooptischer Vermessung

Die Beteiligten haben sich darauf geeinigt, dass die fotooptische Vermessung von Holzpoltern aus logistischen Gründen vor allem bei Poltern mit einer Größe von mindestens 20 Rm m.R. durchgeführt werden sollte. Dies stellt sicher, dass der Rohholzhandel reibungslos ablaufen kann und keine Probleme aufgrund kleinerer Polter auftreten.

Anwendung der fotooptischen Vermessung bei Laubindustrieholz ausgeschlossen wegen Unsicherheiten

Aufgrund der komplexen Zusammensetzung von Holz, Rinde und Luft im Polter wurde beschlossen, die fotooptische Vermessung für Laubindustrieholz auszuschließen. Die genaue Bestimmung des endgültigen Abrechnungsmaßes aus dem Brutto-Raummaß ist aufgrund der Schwierigkeiten bei der Einschätzung der einzelnen Anteile nicht möglich. Um Ungenauigkeiten zu vermeiden, werden alternative Messverfahren empfohlen, die eine präzisere Vermessung ermöglichen.

Angesichts der Herausforderungen bei der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz wurde ein spezialisiertes Arbeitsgremium gebildet. Dieses Gremium besteht aus Experten der Forst- und Holzbranche, die gemeinsam an Lösungen arbeiten werden. In enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern werden weitere Untersuchungen durchgeführt, um ein umfassendes Verständnis für die Besonderheiten von Laubindustrieholz zu erlangen. Das Ziel ist es, praktikable Ansätze zu entwickeln, um die Genauigkeit der Vermessung und Abrechnung von Laubindustrieholz im Rohholzhandel zu verbessern.

Genehmigung der Änderungen für Rohholzhandel durch Plattform Forst & Holz

Nach Genehmigung der Plattform Forst & Holz werden die Änderungen in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel mit der 5. Auflage der RVR zum 1. Dezember 2023 gültig. Um auf die aktualisierte Version zuzugreifen, können Interessierte die RVR-Webseite besuchen und die entsprechenden Dokumente im Downloadbereich herunterladen. Zusätzlich steht die aktualisierte RVR auch in der Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe zur Verfügung.

Transparenz im Rohholzhandel durch fotooptische Vermessung von Holzpoltern

Die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel stellt eine moderne und effiziente Methode zur Volumenbestimmung dar. Durch den Einsatz von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen können verlässliche Ergebnisse erzielt werden, die eine genaue und transparente Abrechnung im Rohholzhandel sicherstellen.

Die Erweiterung der Anwendbarkeit des „Raummeters mit Rinde“ auf alle Rohholzsortimente bietet eine präzise Vermessung von Stammholz-Abschnitten. Die standardmäßige Vermessung der Polterrückseite gewährleistet eine genaue Berücksichtigung möglicher Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Holzpolters.

Die Festlegung einer Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. im Rahmen der fotooptischen Vermessung hat positive Auswirkungen auf die logistische Abwicklung im Rohholzhandel. Durch diese Regelung werden kleinere Polter von der Vermessung ausgeschlossen, was zu einer effizienteren Planung und Durchführung der Prozesse führt. Gleichzeitig wird durch den Ausschluss der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz möglichen Unsicherheiten vorgebeugt. Da die Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter bei Laubindustrieholz schwer zu bestimmen sind, könnte die Messung zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Die Festlegung der Mindestpoltergröße und der Ausschluss bestimmter Holzsortimente tragen somit zur Genauigkeit und Zuverlässigkeit im Rohholzhandel bei.

Die Integration der fotooptischen Vermessung in den Rohholzhandel hat erhebliche Auswirkungen auf Effizienz und Transparenz. Durch den Einsatz von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen können Holzpolter präzise und zuverlässig vermessen werden, was zu einer effizienteren Abwicklung von Transaktionen führt. Gleichzeitig werden potenzielle Unterschiede zwischen verschiedenen Messverfahren minimiert, was die Transparenz im Handel erhöht. Dies trägt zu einem faireren und vertrauenswürdigeren Handel bei.

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